



Faltblatt "Beikost nach Bedarf"
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Säuglingsernährung
Produktdetails
Dieses Faltblatt enthält Informationen für Eltern zur Einführung von Beikost nach Bedarf. Dabei nimmt das Baby ab Beginn der Beikostreife an den Mahlzeiten der Familie teil. Es wird nicht gesondert für das Baby gekocht, püriert und gefüttert, sondern das Kind entscheidet und i(s)st selbstständig, was und wieviel es sich von den angebotenen Nahrungsmitteln nimmt.© 2018 Deutscher Hebammenverband e. V.Text: Lysann Redeker, Hebamme, IBCLC, Beauftragte für Stillen und Ernährung in Sachsen